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Allgemeine Geschäftsbedingungen Jovvin – Ästhetische Medizin

Inhaber: Fridolin Lindemann
Lindenstraße 77
31535 Neustadt
Telefon: 05032-932 19 88
E-Mail: info@jovvin.de
Web: www.jovvin.de

Ärztliche Leitung / Behandler(in): Fridolin Lindemann, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungsverträge, Beratungen, Terminbuchungen, Gutscheine und sonstigen Leistungen von Jovvin gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Soweit im Rahmen einer Behandlung eine ärztliche Heilbehandlung durchgeführt wird, gelten ergänzend und vorrangig die gesetzlichen Vorschriften des Behandlungsvertragsrechts (§§ 630a–630h BGB). Diese AGB treten hinter zwingende gesetzliche Patientenschutzrechte zurück und schränken diese in keiner Weise ein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Patientin bzw. des Patienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Jovvin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Terminvereinbarung und Zustandekommen des Behandlungsvertrags

(1) Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (online, telefonisch oder vor Ort).

(2) Die Online- bzw. telefonische Terminbuchung reserviert zunächst lediglich einen Behandlungstermin. Der eigentliche Behandlungsvertrag kommt erst nach persönlicher Anamnese, ärztlicher Aufklärung gemäß Ziffer 3 und wirksamer Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten vor Ort Zustande. Die Terminreservierung begründet noch keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Behandlung.

(3) Behandelt werden grundsätzlich Personen ab 18 Jahren. Bei medizinisch nicht indizierten (rein ästhetischen) Behandlungen an Minderjährigen ist zusätzlich zur Einwilligungsfähigkeit der/des Minderjährigen die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Jovvin behält sich vor, Behandlungen bei Minderjährigen im Einzelfall abzulehnen.

(4) Die behandelnde Ärztin bzw. Der behandelnde Arzt entscheidet auf Grundlage der fachlichen und medizinischen Beurteilung, welche im Einzelfall angezeigt und vertretbar ist. Ein Anspruch auf Durchführung einer von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht, aber medizinisch nicht vertretbare Behandlung besteht nicht.

(5) Gegenstand des Behandlungsvertrags ist die fachgerechte Durchführung der medizinischen Leistung nach dem anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse (Dienstvertrag mit heilbehandlungsrechtlichen Besonderheiten, § 630b BGB i. V. m. §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter ästhetischer Erfolg oder ein bestimmtes optisches Ergebnis wird nicht geschuldet und nicht garantiert.

3. Aufklärung und Einwilligung

(1) Vor jeder Behandlung erfolgt eine für die Patientin bzw. den Patienten verständliche ärztliche Aufklärung gemäß § 630e BGB, insbesondere über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Behandlung, ihre Notwendigkeit bzw. medizinische Indikation, Erfolgsaussichten sowie über Alternativen, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Erfolgschancen führen können.

(2) Die Aufklärung erfolgt mündlich durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt und kann durch schriftliche Unterlagen ergänzt werden. Sie muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Patientin bzw. der Patient ihre bzw. seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann.

(3) Die Behandlung darf erst nach wirksamer, ausdrücklicher Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten gemäß § 630d BGB durchgeführt werden. Die Einwilligung kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, formlos widerrufen werden; ein bereits begonnener Eingriff kann in diesem Fall ggf. nicht mehr gefahrlos abgebrochen werden, worauf gesondert hingewiesen wird.

(4) Unvollständige, unrichtige oder verschwiegene Angaben der Patientin bzw. des Patienten zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenten, früheren Behandlungen oder sonstigen relevanten Umständen (siehe Ziffer 4) können die Grundlage der Aufklärung und damit die Wirksamkeit der Einwilligung beeinträchtigen.

4. Mitwirkungspflichten und gesundheitliche Angaben

(1) Die Patientin bzw. der Patient ist verpflichtet, vor Beginn jeder Behandlung wahrheitsgemäß und vollständig über Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen, akute Infektionen, Hauterkrankungen, Schwangerschaft bzw. Stillzeit, eingenommene Medikamente (insbesondere Blutverdünner), frühere ästhetische oder medizinische Behandlungen sowie sonstige für die Behandlung relevante gesundheitliche Umstände zu informieren.

(2) Diese Angaben werden im Rahmen der Anamnese erhoben und gemäß § 630f BGB in der Patientenakte dokumentiert.

(3) Jovvin ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, wenn medizinische Kontraindikationen vorliegen, gesundheitliche Bedenken bestehen oder die Behandlung aus ärztlicher Sicht nicht vertretbar ist.

5. Patientenakte und Recht auf Einsichtnahme

(1) Über jede Behandlung wird eine Patientenakte geführt (§ 630f BGB), die Anamnese, Aufklärung, Einwilligung, durchgeführte Maßnahmen, verwendete Produkte/Chargen sowie wesentliche Verlaufsdaten dokumentiert.

(2) Der Patientin bzw. dem Patienten steht auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie bzw. ihn betreffende Patientenakte zu (§ 630g BGB); Kopien können gegen Erstattung der Kosten verlangt werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils gültige Preisliste bzw. die im Rahmen der Aufklärung individuell besprochenen und vor der Behandlung mitgeteilten Preise.

(2) Die Vergütung ist unmittelbar nach der Behandlung fällig und in bar, per EC-Karte, Kreditkarte oder über eine andere angebotene Zahlungsmethode zu begleichen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei umfangreicheren Behandlungsserien oder Paketen können abweichende Zahlungsbedingungen, Anzahlungen oder Ratenvereinbarungen getroffen werden.

7. Terminabsagen und Umbuchungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die gebuchte Behandlungszeit wird ausschließlich für die Patientin bzw. den Patienten freigehalten und kann in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben werden.

(2) Terminabsagen oder Umbuchungen müssen mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

(3) Die Ausfallgebühr nach Absatz (4) und (5) fällt unabhängig vom Grund der Absage an, also auch bei kurzfristiger Erkrankung. Grund hierfür ist, dass Jovvin die reservierte Behandlungszeit unabhängig vom Absagegrund exklusiv für die Patientin bzw. den Patienten freihält und ein Ausfallschaden bereits durch das Freihalten selbst entsteht (Annahmeverzug, § 293 ff. BGB). Unberührt bleibt das Recht, eine Behandlung aus gesundheitlichen Gründen nach Ziffer 4 (3) abzulehnen oder zu verschieben, sowie der Nachweis nach Absatz (6).

(4) Bei Absagen oder Umbuchungen weniger als 72 Stunden (3 Tage) vor dem Termin kann Jovvin eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(5) Bei Absagen oder Umbuchungen weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann Jovvin eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(6) Erscheint die Patientin bzw. der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin (Nichterscheinen/„No-Show“), kann Jovvin eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Behandlungspreises berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Der höhere Satz gegenüber Absatz (5) trägt dem Umstand Rechnung, dass beim Nichterscheinen ohne jede Mitteilung keinerlei Möglichkeit besteht, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben.

(7) Jovvin bemüht sich im zumutbaren Rahmen, kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine anderweitig zu vergeben.

(8) Der Patientin bzw. dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Jovvin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(9) Unberührt bleibt das Recht der Patientin bzw. des Patienten, die Einwilligung in eine Behandlung jederzeit gemäß Ziffer 3 (3) zu widerrufen; dies berührt die Fälligkeit einer bereits nach dieser Ziffer entstandenen Ausfallgebühr für den reservierten Termin nicht.

8. Verspätungen und Nichtwahrnehmung

(1) Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen. Der vereinbarte Behandlungspreis bleibt bestehen, sofern die gebuchte Zeit nicht anderweitig genutzt werden kann.

(2) Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann Jovvin die Durchführung der Behandlung ablehnen, wenn eine ordnungsgemäße, medizinisch sorgfältige Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist oder Folgetermine beeinträchtigt würden.

(3) In diesem Fall gilt der Termin als nicht wahrgenommen; die Stornobedingungen gemäß Ziffer 7 gelten entsprechend.

9. Kürzere oder geänderte Behandlung vor Ort

(1) Wünscht die Patientin bzw. der Patient vor Ort eine kürzere, reduzierte oder geänderte Behandlung, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt nach medizinischer und fachlicher Einschätzung sowie verfügbarer Zeit, ob die Änderung durchführbar und vertretbar ist.

(2) Wird die ursprünglich gebuchte Behandlungszeit weiterhin blockiert und kann sie nicht anderweitig vergeben werden, bleibt der ursprünglich vereinbarte Behandlungspreis bestehen.

10. Behandlungsergebnis, Nachsorge und Gewährleistung

(1) Die Behandlung wird individuell auf die medizinischen Voraussetzungen der Patientin bzw. des Patienten abgestimmt; geeignete Methoden und Präparate werden nach fachlicher Sorgfalt ausgewählt.

(2) Da Haut- und Körperreaktionen individuell unterschiedlich ausfallen, kann kein bestimmtes ästhetisches Ergebnis, keine bestimmte Haltbarkeit und keine vollständige Verträglichkeit garantiert werden. Geschuldet ist die fachgerechte Behandlung nach dem anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse, nicht ein bestimmter Erfolg.

(3) Ergebnis und Haltbarkeit können insbesondere durch individuelle Veranlagung, Hautbeschaffenheit, Pflegeverhalten, äußere Einflüsse, hormonelle Faktoren, Medikamente, vorherige Behandlungen oder die Nichtbeachtung von Nachsorgehinweisen (Ziffer 11) beeinflusst werden.

(4) Auffälligkeiten oder Beanstandungen sollten Jovvin möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Behandlung, mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe ärztliche Beurteilung erfolgen kann. Diese Frist ist eine Empfehlung zur zügigen Abklärung und schränkt gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche nicht ein.

(5) Liegt ein tatsächlich auf der Behandlung beruhender, von Jovvin zu vertretender Mangel bzw. Behandlungsfehler vor, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine angemessene Nachbehandlung bzw. Abhilfe. Gesetzliche Rechte der Patientin bzw. des Patienten, insbesondere aus §§ 630a ff. BGB und aus Deliktsrecht, bleiben in jedem Fall unberührt.

11. Nachsorgehinweise

(1) Die Patientin bzw. der Patient erhält nach der Behandlung mündliche und, soweit erforderlich, schriftliche Nachsorge- und Verhaltenshinweise.

(2) Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann das Behandlungsergebnis, die Haltbarkeit und die Verträglichkeit beeinträchtigen und im Einzelfall zu Komplikationen führen.

(3) Für Beeinträchtigungen, die nachweislich auf der Nichtbeachtung von Nachsorgehinweisen, unrichtigen Angaben nach Ziffer 4 oder auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Jovvin beruhen, haftet Jovvin nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

12. Gutscheine

(1) Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, sofern keine längere Gültigkeit angegeben ist.

(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

(3) Gutscheine sind übertragbar und können während der Gültigkeitsdauer für die angebotenen Leistungen eingelöst werden, soweit diese im Einzelfall medizinisch vertretbar sind.

(4) Preisänderungen während der Gültigkeitsdauer bleiben vorbehalten; der Gutscheinwert entspricht dem ursprünglich gezahlten Betrag.

13. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht

(1) Jovvin verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO), ausschließlich zur Terminverwaltung, Anamnese, Behandlungsdokumentation, Betreuung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

(2) Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) sowie, soweit erforderlich, zur Durchführung des Behandlungsvertrags und aus Gründen der Gesundheitsvorsorge (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 BDSG), jeweils unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.

(3) Alle in der Praxis tätigen Personen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) bzw. sind entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig bzw. erforderlich ist, zur Durchführung der Behandlung notwendig ist (z. B. Labor, Abrechnungsstelle) oder die Patientin bzw. der Patient ausdrücklich eingewilligt hat.

(4) Weitere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Betroffenenrechten und eingesetzten Auftragsverarbeitern, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter www.jovvin.de.

14. Haftung

(1) Jovvin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für Schäden aus der Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten (Behandlungsfehler) sowie für die Verletzung von Aufklärungs- und Einwilligungspflichten nach §§ 630e, 630d BGB haftet Jovvin nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften; diese Haftung wird durch die vorliegenden AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Patientenin bzw. Der Patient darf regelmäßig vertrauen, ist die Haftung von Jovvin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(5) Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden von Jovvin.

15. Widerrufsrecht

(1) Wird ein Behandlungstermin über die Website, telefonisch oder auf einem anderen Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c BGB gebucht, kann dies einen Fernabsatzvertrag darstellen. Der Behandlungsvertrag kommt jedoch, wie in Ziffer 2 (2) beschrieben, erst nach persönlicher Anamnese und Aufklärung vor Ort sowie durch die eigentliche Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten. des Patientenzustandes.

(2) Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB im Einzelfall. Der Patient wird hierüber sowie über die Widerrufsfolgen ausdrücklich in Textform informiert; Ein Muster-Widerrufsformular wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

(3) Wurde mit der Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten bzw. des Patienten vor Beginn der Widerrufsfrist, kann sich hieraus eine Pflicht zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen ergeben.

[Hinweis für die Umsetzung: Ob und in welchem Umfang bei online gebuchten Behandlungsterminen tatsächlich ein Fernabsatz-Widerrufsrecht besteht bzw. Ob eine der gesetzlichen Ausnahmen greift, hängt vom genauen Buchungsablauf ab und sollte anhand des konkreten Online-Buchungssystems von Jovvin rechtlich geprüft werden.]

16. Verbraucherstreitbeilegung

Jovvin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu betreiben.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Zwingende gesetzliche Patientenschutzrechte (§§ 630a ff. BGB) bleiben in jedem Fall unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten.